Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 17

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
27.11.2018 Schweiz
Grafische Industrie
Syndicom
Viscom

GAV
Grafische Industrie
Volltext
Ein neuer GAV für die grafische Industrie. Die Branchenkonferenz Grafische Industrie, die am 10. November in Olten stattgefunden hat (mit Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen von Syna), hat das Ergebnis der Verhandlungen zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags 2019-2021 angenommen. Eine Woche später hat der Zentralvorstand von Syndicom den neuen GAV ratifiziert. Auf der Arbeitgeberseite tagten die Entscheidungsgremien von Viscom am 19. November - sie haben den GAV 2019-2021 ebenfalls gutgeheissen. Das Verhandlungsergebnis wurde somit definitiv angenommen. Der GAV wird offiziell am 4. Dezember in Bern unterzeichnet und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Zur Erinnerung seien hier noch einmal die wichtigsten Änderungen/Neuerungen im GAV genannt: Vaterschaftsurlaub, der sich aus 10 bezahlten und optional 10 unbezahlten Tagen zusammensetzt. Vereinbarung zur Lohngleichheit im Betrieb. Senkung des Zuschlags für Nachtarbeit von 70 Prozent auf 50 Prozent mit der Zusicherung, dass die Differenz beim Lohn kompensiert wird. Die an der Branchenkonferenz in Olten anwesenden Personen haben ihre Zufriedenheit mit dem Ergebnis zum Ausdruck gebracht, auch weil das in ihren Augen ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr Attraktivität für die Branche ist, der immer mehr junge Menschen nach der Ausbildung den Rücken kehren. (…).
Syndicom, 27.11.2018.
Syndicom > Grafische Industrie. GAV. Syndicom, 2018-11-27
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22.10.2018 Schweiz
Grafische Industrie
Syndicom

Grafische Industrie
Vaterschaftsurlaub
Volltext
Einigung über neuen GAV für die grafische Industrie. Ab 2019: 20 Tage Vaterschaftsurlaub. Am 18. Oktober haben sich die Gewerkschaften Syndicom und Syna und der Arbeitgeberverband Viscom nach der dritten Verhandlungsrunde auf einen neuen GAV für die grafische Industrie 2019-2021 geeinigt. Neu wird ein 20-tägiger Vaterschaftsurlaub (10 Tage bezahlt, 10 Tage optional unbezahlt) eingeführt. Nicht verhindern konnten die Gewerkschaften, dass der Zuschlag für Nachtarbeit im Zeitungsdruck von 70% auf 50% gesenkt werden darf, wobei im Gegenzug zumindest eine Besitzstandswahrung vereinbart wurde. Auf eine Erhöhung der Mindestlöhne konnten sich die Sozialpartner nicht einigen und auch die restlichen Regelungen haben sich materiell nicht verändert. Der neue GAV setzt mit dem Vaterschaftsurlaub ein positives Signal und bringt mit den restlichen Regelungen Kontinuität in eine Branche, die von der Digitalisierung stark herausgefordert ist. Mit den ebenfalls abgeschlossenen Vereinbarungen zur Grundbildung und zur freien Weiterbildung sowie einer Vereinbarung zur Lohngleichheit zwischen Mann und Frau, wollen die Sozialpartner die Herausforderungen der nächsten drei Jahre angehen. Bis Ende November müssen nun noch die zuständigen Gremien der jeweiligen Sozialpartner über das Resultat entscheiden. (…).
Syndicom, 20.10.2018.
Syndicom > Grafische Industrie. GAV. Syndicom, 2018-19-22.
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24.06.2016 Schweiz
NZZ
Syndicom

Grafische Industrie
NZZ
Stellenabbau
Volltext
Syndicom fordert Weiterbildung und Sozialplan statt Outsourcing und Kündigungen bei der NZZ-Vorstufe. Die NZZ-Gruppe baut die Bildbearbeitung in der Vorstufe ab und lagert die Anzeigeproduktion nach Deutschland aus. Dabei sollen 15 Mitarbeitende ihre Stelle verlieren. Syndicom kritisiert den Auslagerungs-Entscheid und verlangt die Umschulung und Weiterbeschäftigung der Betroffenen. Andernfalls muss zumindest der Anfang 2015 ausgehandelte Sozialplan angewendet werden. Der neueste, euphemistisch als „Reorganisation“ bezeichnete Stellenabbau bei der NZZ-Gruppe betrifft die Bildbearbeitung der Vorstufe und die Anzeigeproduktion. Syndicom kritisiert insbesondere den Auslagerungsentscheid. Mit dem Outsourcing der Anzeigeproduktion nach Deutschland setzt die NZZ auf die tieferen Löhne in unserem Nachbarland. Das steht dem sonst so traditionsbewussten Schweizer Medienunternehmen sehr schlecht an. Gerade weil durch die fortschreitende Digitalisierung immer mehr Arbeitsbereiche automatisiert werden wie jetzt die interne Bildbearbeitung in der Vorstufe, haben die Unternehmen eine besondere Verantwortung gegenüber dem Personal: sie müssen die Betroffenen rechtzeitig weiterbilden, umschulen und mit ihnen neue berufliche Perspektiven erarbeiten. Als gesellschaftspolitisch verantwortungsbewusstes Medienunternehmen steht die NZZ besonders in der Pflicht. Das Outsourcing ganzer Aufgabenbereiche, wie nun der NZZ-Anzeigeproduktion, ist vor diesem Hintergrund umso stärker zu kritisieren. (…).
Syndicom, Grafische Industrie. 24.6.2016.
Syndicom > NZZ. Bildbearbeitung. Stellenabbau. Syndicom, 2016-06-24.
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05.12.2015 Schweiz
Grafische Industrie
Syndicom

GAV
Grafische Industrie
Volltext
Ja zum neuen GAV der grafischen Industrie. Die Arbeitnehmenden der grafischen Industrie aus den Gewerkschaften Syndicom und Syna haben dem Ergebnis der Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit einer Mehrheit von 97% zugestimmt. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und bleibt während mindestens 3 Jahren gültig. Die Verhandlungen wurden in den vergangenen Monaten in einem für die für die grafische Industrie sehr schwierigen wirtschaftlichen Klima geführt. Der katastrophale Entscheid der Schweizerischen Nationalbank vom 15. Januar 2015 hat die Probleme der Branche verschärft. Trotz dieser ungünstigen Voraussetzungen ist es den Gewerkschaften aber gelungen, die Arbeitsbedingungen zu verteidigen. Eine Senkung des Zuschlags für Nachtarbeit wurde verhindert und die Mindestlöhne für das gelernte und ungelernte Personal, die der Arbeitgeberverband der Druckindustrie Viscom teilweise streichen wollte, bleiben unverändert im neuen GAV enthalten. Als Normalarbeitszeit gilt weiterhin die 40-Stunden-Woche. Erster allgemeinverbindlicher GAV in der Schweizer Industrie. Die von Viscom zu Beginn der Verhandlungen angestrebte Demontage des GAV hat nicht stattgefunden. So wollte der Arbeitgeberverband beispielsweise die Krankentaggelder kürzen und einen Krisenartikel einführen, der es den Unternehmen erlaubt hätte, während einer gewissen Zeitspanne von den Bestimmungen des GAV abzuweichen. (…).
Syndicom. Medien-Mitteilung, 5.12.2015.
Syndicom > Grafische Industrie. GAV. Syndicom, 5.12.2015.
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05.06.2015 Schweiz
Personen
Syndicom
Viscom
Work
Ramona Thommen
GAV
Grafische Industrie
Viscom
Volltext
Viscom kündigt den Vertrag. Sind die Drucker bald ohne GAV? Der Arbeitgeberverband der Druckindustrie Viscom will keinen GAV mehr. Ausser: Die Drucker arbeiten zu massiv schlechteren Konditionen. Der Arbeitgeberverband Viscom hat den Gesamtarbeitsvertrag der grafischen Industrie per Ende 2015 gekündigt. Die Begründung: schwierige Wirtschaftslage und internationale Konkurrenz. Der Syndicom-Verantwortliche Angelo Zanetti vermutet aber andere Gründe: „Sie wollen mit der Kündigung Druck machen.“ Ende Juni beginnen die GAV-Verhandlungen. Und die Arbeitgeber fordern Haarsträubendes: Neu sollen die Drucker 44 statt 42 Wochenstunden arbeiten. Das sind noch einmal zwei Stunden mehr. Bereits 2013 wurde die Wochenarbeitszeit von 40 auf 42 erhöht. Zudem will Viscom, dass die längere Arbeitszeit auch für den Zeitungsdruck gelte. Das sei eine lächerliche Forderung, erklärt Zanetti: „Der Akzidenzdruck muss sich auf dem internationalen Markt beweisen können - nicht aber der Zeitungsdruck. Es geht nur darum, noch höhere Gewinne zu erzielen.“ Keine Konzessionen. (…). Ramona Thommen.
Work, 5.6.2015.
Work > Syndicom. Drucker. GAV. Work, 5.6.2015.
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03.07.2013 Schweiz
Grafische Industrie
Personen
Syndicom
Hans-Peter Graf
Roland Kreuzer
GAV
Grafische Industrie
Volltext

Grafische Industrie: Jetzt den GAV 2013 umsetzen! Der GAV 2013 - gültig bis mindestens 31. Dezember 2015 - ist seit dem 1. Juli 2013 offiziell in Kraft. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Verbesserungen und Änderungen der Arbeitsbedingungen. Bei allfällig auftretenden Unklarheiten empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Regionalsekretariat oder dem Zentralsekretariat. (...).
Hans-Peter Graf, Roland Kreuzer.

Syndicom, grafische Industrie. 3.7.2013.
Syndicom > Grafische Industrie. GAV. Syndicom. 2013-07-03.

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01.04.2009 Schweiz
Comedia Schweiz
Personen
Hans-Peter Graf
Grafische Industrie
Gegen den Irrsinn der Überkapazität. Europäische Rollenoffset- und Tiefdruckkonferenz in Verona. Damit die Druckunternehmer die Beschäftigten nicht gegeneinander ausspielen, sollen grenzüberschreitende Mindesstandards für Löhne und Arbeitsbedingungen angestrebt werden. In diesem Punkt waren sich die rund 80 ArbeitnehmerInnen und Gewerkschaftsvertreter aus 14 Ländern und 30 Betrieben einig, die sich Mitte März in Norditalien zu einer fünftägigen Konferenz trafen. (...). Foto Ver.di. Hans-Peter Graf. Comedia-Magazin Nr. 4, April 2009
18.10.2007 BS Kanton
Zofingen
Zürich
Medien
Personen
Ringier AG
Tages-Anzeiger
Weltwoche
Nick Lüthi
Druckerei
Fusion
Grafische Industrie
Verlag
Volltext

Medientagebuch von Nick Luthi. Auf und ab - und Exitus. Jean ist seit über fünfzig Jahren tot, Max seit dreizehn, nur Marc lebt noch irgendwo in den USA und macht dort in Medien. Die Rede ist von der Frey-Dynastie, einst Eigentümerin eines der grossen  Schweizer Pressehäuser, Herausgeberin legendärer Titel wie „Sport“, „Weltwoche“ oder „Nebelspalter“. Vor einer Woche hat die Axel Springer AG entschieden, die von ihr erworbenen Überreste des einstigen Grossverlags von der Last des historischen Namens zu befreien. Jean Frey ist Geschichte. Axel Springer Schweiz betritt offiziell die Bühne. Ralph Büchi, Statthalter des deutschen Konzerns in der Schweiz, wertet die Umbenennung als „Signal der Stärke“. Das heisst so viel wie: Jean Frey als Marke weiterzuführen, wäre ein Zeichen der Schwäche gewesen. (...). Nick Lüthi, Chefredaktor des Medienmagazins „klartext“.

 WOZ. Freitag, 2007-10-18.
Medien > Fusion. WOZ 2007-10-18.doc.

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30.05.1988 Schweiz
GDP
SLB

Grafische Industrie
Vertragsverhandlungen
Volltext
Arbeitskampf in Schweizer Druckindustrie gerät in Bewegung. Noch kein Streik, aber harte Fronten. Im Arbeitskampf in der schweizerischen Druckindustrie ist am Wochenende einiges in Bewegung geraten. Die Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) und der Schweizerische Lithographenbund (SLB) boten den Arbeitgebern eine neue Gesprächsrunde an, nachdem sie von ihren Mitgliedern mit überwältigendem Mehr die Kompetenz zur Ausrufung von Streiks erhalten hatten. Die Schweizerische Graphische Gewerkschaft (SGGJ, die bis jetzt mit dem Schweizerischen Verband Graphischer Unternehmen (SVGU) getrennt verhandelt hatte, brach dagegen die Gespräche nach sieben Runden ab. Beide Seiten machten jedoch nochmals deutlich, dass sie zu weiteren Kompromissen vorerst nicht bereit sind. Vertreter des gemeinsamen Nationalen Aktionskomitees von GDP und SLB erklärten im Anschluss an eine fünfstündige Sitzung in Bern, nach dem eindeutigen Ergebnis der Urabstimmung seien Konzessionen nicht mehr möglich. SVGU-Sprecher Ignaz Reuttinger seinerseits sagte, bereits das letzte Angebot der Arbeitnehmer habe sich im oberen Bereich des Möglichen bewegt. „Weitergehende Zugeständnisse würden unsere Mitgliedsfirmen nicht mehr akzeptiert." In der Urabstimmung, die am Mittwoch eröffnet und am Freitag abgeschlossen worden war, sprachen sich neun von zehn Gewerkschaftern für Streiks aus. Die nach den Statuten notwendige Zwei-Drittels-Mehrheit wurde damit deutlich übertroffen. Bei der GDP, der mit gut 15‘000 Mitgliedern grössten Druckergewerkschaft, lag bei einer Beteiligung von 52,0 Prozent der Ja- (…).
SoAZ, 30.5.1988.
GDP > Vertragsverhandlungen. SoAZ, 1988-05-30.
Ganzer Text
27.05.1988 Schweiz
GDP
SLB

Grafische Industrie
Vertragsverhandlungen
Volltext
Urabstimmung in der graphischen Industrie
In der schweizerischen graphischen Industrie ist die Urabstimmung über mögliche Kampfmassnahmen angelaufen. Mehr als 22'000 Mitglieder der beiden grossen Druckergewerkschaften Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) und Schweizerischer Lithographenbund (SLB) sind zur Teilnahme an der Befragung aufgerufen.
Mit Foto.
SoAZ, 27.5.1988.
GDP > Urabstimmung GAV. SoAZ, 1988-05-27.
27.04.1988 ZH Kanton
Steuern

Grafische Industrie
Und da soll jemand sagen, der grafischen Branche gehe es nicht gut! Fünfzig Beispiele aus den Zürcher Steuerregistern. HT 27.4.88
27.04.1988 ZH Kanton
GDP

Grafische Industrie
Und da soll jemand sagen, der grafischen Branche gehe es nicht gut! Fünfzig Beispiele aus den Zürcher Steuerregistern. HT 27.4.88
28.03.1988 Schweiz
GDP
SLB
Streik

Grafische Industrie
Streik
Volltext
GDP beschliesst Urabstimmung über Streiks - SGG verhandelt weiter. Arbeitskampf wird koordiniert. In der Auseinandersetzung um die Erneuerung der Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Druckindustrie hat die Führung der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) am Samstag in Bern grünes Licht für die Aufnahme des Arbeitskampfes erhalten. In der Branche beginnt am 1. April ein vertragsloser Zustand. Die Schweizerische Graphische Gewerkschaft (SGG), die kleinste der drei Branchengewerkschaften, beschloss gleichentags in Luzern, die unterbrochenen Verhandlungen mit den Arbeitgebern wieder aufzunehmen. Die GDP-Delegierten beschlossen in Bern unter anderem eine Urabstimmung über Arbeitsniederlegungen. Nach den Statuten dieser mit 16‘000 Mitgliedern grössten Arbeitnehmerorganisation der Druckindustrie sind Streiks erst möglich, wenn sich die Mitglieder mit Zweidrittelsmehrheit dafür aussprechen. Ein Abstimmungstermin wurde noch nicht festgelegt. Ende April will die GDP ausserdem mit dem Schweizerischen Lithographenbund (SLB) ein gemeinsames Nationales Aktionskomitee bilden, das den Arbeitskampf koordinieren soll. Das Resultat der bisherigen Verhandlungen mit dem Schweizerischen Verband Graphischer Unternehmen (SVGU) wiesen die 90 Delegierten einstimmig als ungenügend zurück. Eine Verlängerung des bisherigen GAV wurde mit 82 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Der SLB, der heuer erstmals mit der GDP eine gemeinsame Verhandlungsdelegation gebildet hatte, wird am kommenden Dienstag an einer Sitzung des Zentralvorstandes über das weitere Vorgehen entscheiden. Im SLB sind rund 7‘000 (…).
Berner Tagwacht, 28.3.1988.
GDP > Streik. GAV. TW, 1988-03-28.
Ganzer Text
28.03.1988 Schweiz
GDP
Grafische Industrie
SLB

Grafische Industrie
Vertragsverhandlungen
Volltext
GDP beschliesst Urabstimmung über Streiks - SGG verhandelt weiter. Arbeitskampf wird koordiniert. In der Auseinandersetzung um die Erneuerung der Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Druckindustrie hat die Führung der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) am Samstag in Bern grünes Licht für die Aufnahme des Arbeitskampfes erhalten. In der Branche beginnt am 1. April ein vertragsloser Zustand. Die Schweizerische Graphische Gewerkschaft (SGG), die kleinste der drei Branchengewerkschaften, beschloss gleichentags in Luzern die unterbrochenen Verhandlungen mit den Arbeitgebern wieder aufzunehmen. Die GDP-Delegierten beschlossen in Bern unter anderem eine Urabstimmung über Arbeitsniederlegungen. Nach den Statuten dieser mit 16‘000 Mitgliedern grössten Arbeitnehmerorganisation der Druckindustrie sind Streiks erst möglich, wenn sich die Mitglieder mit ZweidritteIsmehrheit dafür aussprechen. Ein Abstimmungstermin wurde noch nicht festgelegt. Ende April will die GDP ausserdem mit dem Schweizerischen Lithographenbund (SLB) ein gemeinsames Nationales Aktionskomitee bilden, das den Arbeitskampf koordinieren soll. Das Resultat der bisherigen Verhandlungen mit dem Schweizerischen Vorband Graphischer Unternehmen (SVGU) wiesen die 90 Delegierten einstimmig als ungenügend zurück. Eine Verlängerung des bisherigen GAV wurde mit 82 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Der SLB, der heuer erstmals mit der GDP eine gemeinsame Verhandlungsdelegation gebildet hatte, wird am kommenden Dienstag an einer Sitzung des Zentralvorstandes über das weitere Vorgehen entscheiden! (…).
Berner Tagwacht, 28.3.1988.
GDP > Vertragsverhandlungen. TW, 1988-03-28.
Ganzer Text
28.03.1988 Schweiz
GDP
Grafische Industrie
SLB

Grafische Industrie
Vertragsverhandlungen
Volltext
GDP beschliesst Urabstimmung über Streiks - SGG verhandelt weiter. Arbeitskampf wird koordiniert. In der Auseinandersetzung um die Erneuerung der Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Druckindustrie hat die Führung der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) am Samstag in Bern grünes Licht für die Aufnahme des Arbeitskampfes erhalten. In der Branche beginnt am 1. April ein vertragsloser Zustand. Die Schweizerische Graphische Gewerkschaft (SGG), die kleinste der drei Branchengewerkschaften, beschloss gleichentags in Luzern die unterbrochenen Verhandlungen mit den Arbeitgebern wieder aufzunehmen. Die GDP-Delegierten beschlossen in Bern unter anderem eine Urabstimmung über Arbeitsniederlegungen. Nach den Statuten dieser mit 16‘000 Mitgliedern grössten Arbeitnehmerorganisation der Druckindustrie sind Streiks erst möglich, wenn sich die Mitglieder mit ZweidritteIsmehrheit dafür aussprechen. Ein Abstimmungstermin wurde noch nicht festgelegt. Ende April will die GDP ausserdem mit dem Schweizerischen Lithographenbund (SLB) ein gemeinsames Nationales Aktionskomitee bilden, das den Arbeitskampf koordinieren soll. Das Resultat der bisherigen Verhandlungen mit dem Schweizerischen Vorband Graphischer Unternehmen (SVGU) wiesen die 90 Delegierten einstimmig als ungenügend zurück. Eine Verlängerung des bisherigen GAV wurde mit 82 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Der SLB, der heuer erstmals mit der GDP eine gemeinsame Verhandlungsdelegation gebildet hatte, wird am kommenden Dienstag an einer Sitzung des Zentralvorstandes über das weitere Vorgehen entscheiden! (…).
Berner Tagwacht, 28.3.1988.
GDP > Vertragsverhandlungen. TW, 1988-03-28.
Ganzer Text
23.03.1988 Schweiz
GDP
VHTL-Zeitung

Grafische Industrie
Männer
Mindestlöhne
Volltext
Herabsetzung der Männer-Mindestlöhne? In der graphischen Industrie bestehen entgegen dem Verfassungsrecht noch immer geschlechtsbezogene Minimallöhne. Für ungelernte Arbeitnehmer beträgt der Minimallohn 2‘627, für ungelernte Arbeitnehmerinnen hingegen nur 2‘153, also monatlich fast 500 Franken weniger. Um das Gesicht zu wahren, wurde im Vertrag festgelegt: „Übt eine Arbeitnehmerin die gleiche Tätigkeit aus, so ist der Mindestlohn für Arbeitnehmer anzuwenden.“ Der Trick ist offensichtlich: Man weist den Hilfsarbeiterinnen nicht die gleichen Arbeiten zu wie den Hilfsarbeitern und glaubt damit, den Lohn-Gleichheitsartikel umgehen zu können. Nur hat dies einen Haken: Im Verfassungsartikel ist nämlich von gleichwertiger und nicht bloss von gleicher Arbeit die Rede. Und dass es sich bei den Hilfsarbeiterinnen nicht um gleichwertige Arbeit handeln soll, diesen Beweis können die Arbeitgeber der graphischen Branche offenbar nicht erbringen. Eine Zumutung. Der Schweizerische Verband graphischer Unternehmen (SVGU) versucht es nun anders. Bei den neuen Vertragsverhandlungen ist er mit der Ansicht eingefahren: Die Minimallöhne für Hilfsarbeiter seien im ersten Jahr auf jene der Hilfsarbeiterinnen herabzusetzen, ab fünftem Jahr gelte dann für Frauen und Männer der jetzige Männer-Minimallohn. Dagegen setzen sich die Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) und der Schweizerische Lithographenbund (SLB) entschieden zur Wehr. „Perversion“, „skandalös“. (…).
VHTL-Zeitung, 23.3.1988.
VHTL-Zeitung > Mindestloehne. Maenner. VHTL-Zeitung, 1988-03-23.
Ganzer Text
01.06.1926 Schweiz
Lehrlingswesen

Grafische Industrie
Vom 1.6.1926-31.12.1927 dürfen im grafischen Bereich der Region keine Lehrlinge eingestellt werden. Festschrift 1876-1976.
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